Adhäsionsverfahren

 

 

 

Was ist mit meinem Schaden?

Das Adhäsionsverfahren

 

Sie haben als Opfer einer Straftat die Möglichkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren geltend zu machen. Damit schützt Sie das Gesetz vor einer doppelten Prozessführung.

 

Der Adhäsionsantrag muss spätestens bis zum Schluss der Beweisaufnahme gestellt sein. Sofern das Strafverfahren in die 2. Instanz geht, haben Sie aber auch noch die Gelegenheit, in der Berufung den Antrag zu stellen. Prozesskostenhilfe kann Ihnen bei Bedürftigkeit bewilligt werden. Sie müssen dem Gericht ein ausgefülltes Formular nebst Belegen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse übergeben. Die Gewährung richtet sich nach dem Zivilprozessrecht.

 

Sie erhalten, sofern das Gericht Ihnen Schmerzensgeld oder sonst Schadensersatz zuspricht, eine vollstreckbare Ausfertigung des Adhäsionsurteils.

 

 

 

 

 

 

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